Das Konzept der Musterbauordnung sieht vor, die Kontrolltätigkeit des Staates zu reduzieren und bestimmte Prüfaufgaben auf private Sachverständige zu übertragen. Innerhalb des Baugenehmigungsverfahrens übernehmen Prüfingenieure/Sachverständige die Prüfung von Brandschutzkonzepten, überwachen die Bauausführung und bescheinigen letztendlich die Einhaltung der bauaufsichtlichen Anforderungen. Brandschutzfachplaner mit mehrjähriger und umfassender Berufserfahrung können die berufliche Qualifizierung zum "Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz" fortsetzen und sich damit auf ein staatliches Anerkennungsverfahren entsprechend den Regelungen ihres Bundeslandes vorbereiten.
Die seit 1994 erlassenen Landesbauordnungen weisen dem Sachverständigenwesen für den baulichen Brandschutz eine eigenständige Position bei der Planung und Genehmigung von Bauvorhaben zu. Das Erarbeiten eines schlüssigen Brandschutznachweises verlangt vom Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz besondere Sachkunde und Erfahrung. Als Teilentwurfsverfasser Brandschutz ist er für die Vollständigkeit und Brauchbarkeit seines Entwurfes verantwortlich.
Ziel
Aufgabe des Fachplaners für gebäudetechnischen Brandschutz ist, im Rahmen eines ganzheitlichen Brandschutzkonzeptes technische Brandschutzanlagen sinnvoll mit baulichen Maßnahmen zu koppeln und Problemen bei der baulichen Durchdringung vorzubeugen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung sowie der Planung von Feuerlöschanlagen.